konditionen

"This entire thing we're involved with called the world, is an opportunity to exhibit how exciting alienation can be. [...] The world is an exam to see if we can rise into direct experience. Our eyesight is here as a test to see if we can see beyond it. Matter is here as a test for our curiosity. Doubt is here as an exam for our vitality."

Richard Linklater (waking life)

Sonnenuntergang, Himmel, Weite

ICH BEHANDLE SELBSTZAHLER*INNEN UND PRIVATVERSICHERTE.

DA MEINE PRAXIS EINE PRIVATPRAXIS UND KEINE VERTRAGSPRAXIS IST, BIN ICH NICHT AN DIE TELEMATIKINFRASTRUKTUR ANGESCHLOSSEN. IHRE PERSÖNLICHEN DATEN WERDEN ALSO NICHT IN EINER VON ANDEREN „DIENSTLEISTERN“ DES GESUNDHEITSWESENS FREI ZUGÄNGLICHEN ELEKTRONISCHEN AKTE GESPEICHERT.

Laterne, Haus

privatversicherte

Die Kosten für die Psychotherapie können (anteilig) durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet werden. Die meisten privaten Versicherungen erstatten problemlos den 2,3fachen Gebührensatz laut GOP (92,50€). Unter Angabe einer Begründung wird von vielen Versicherungen jedoch auch der 2,8fache Gebührensatz (112,60€) erstattet.

Der einheitliche Bemessungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkassen liegt aktuell bei 112,30€ pro Sitzung mit inflationsbedingt steigender Tendenz. Mein Sitzungspreis für neue Klient*innen beträgt daher 115€ pro Sitzung, auch wenn die Erstattungshöhe der Versicherung geringer ausfällt.  

Eine Psychotherapie zulasten eines Kostenträgers muss meistens beantragt werden. Im Zuge der Beantragung muss eine ärztliche Untersuchung zur Erstellung eines Konsiliarberichts erfolgen, der beim Versicherer eingereicht wird. Vor der Beantragung der Psychotherapie, also einer Entscheidung für eine Zusammenarbeit, finden bis zu 5 probatorische Sitzungen zum Kennenlernen statt (auf Wunsch auch weniger). 

Ballons

PRIVATE VERSICHERUNGEN

Normalerweise ist Psychotherapie im Leistungsumfang einer privaten Versicherung enthalten. Es kann jedoch Einschränkungen geben wie etwa, dass die Behandlungskosten nur bei ärztlichen Psychotherapeut*innen erstattet werden. Einige Versicherer erwarten einen ausführlichen Bericht an den Gutachter, auf dessen Grundlage der Behandlung zugestimmt oder diese abgelehnt werden kann. Selbst im (seltenen) Falle einer Ablehnung kann jedoch Widerspruch erfolgen. 

 

VOR THERAPIEBEGINN IST ES SINNVOLL, FOLGENDE ANFRAGEN AN DEN VERSICHERER ZU RICHTEN: 

  • Ist Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeut*in in Ihrem Leistungsumfang enthalten?
  • Werden probatorische Sitzungen erstattet?
  • Gibt es Erstattungseinschränkungen bzw. in welcher Höhe erfolgt die Erstattung?
  • Ist ein Bericht an den Gutachter notwendig?

beihilfe

Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig, die Kosten für probatorische Sitzungen werden übernommen. Zur Beantragung der Psychotherapie ist ein Bericht an den Gutachter inklusive Konsiliarbericht erforderlich, die Kosten für den Bericht werden ebenfalls erstattet. Beihilfeergänzungsversicherungen können Zusatzkosten oder Leistungsdefizite der Beihilfe ausgleichen. 

Boot, See

SELBSTZAHLER*INNEN

Für Selbstzahler*innen berechne ich 80€ fürs Erstgespräch und 115€ für alle weiteren Sitzungen

Falls Sie Schwierigkeiten haben, die Kosten für die Behandlung zu tragen, und dennoch Interesse haben, sprechen Sie mich an. Die Kosten für eine Psychotherapie sind in der Kategorie „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar. Über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann ein bestimmtes Kontingent an Sitzungen außerdem (anteilig) erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung nach den jeweiligen Konditionen. 

 

DIE KOSTEN FÜR EINE PSYCHOTHERAPIE / BERATUNG SELBST ZU TRAGEN, KANN FOLGENDE VORTEILE HABEN:

  • kein bürokratischer Aufwand
  • keine bis geringe Wartezeiten, bedarfsgerechte Terminplanung
  • hohe Flexibilität bezüglich der Anzahl und Frequenz von Sitzungen, Doppelstunden sind möglich ebenso wie telefonische Kontakte
  • SIE BEKOMMEN KEINE DIAGNOSE
    • keine Nachteile beim Abschluss einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung – Risikozuschläge aufgrund einer „psychischen Vorerkrankung“ entfallen
    • kein Hindernis für eine Verbeamtung
Buddha, Geld, Konditionen, Privatpraxis, Selbstzahler*innen