"This entire thing we're involved with called the world, is an opportunity to exhibit how exciting alienation can be. [...] The world is an exam to see if we can rise into direct experience. Our eyesight is here as a test to see if we can see beyond it. Matter is here as a test for our curiosity. Doubt is here as an exam for our vitality."
Richard Linklater (waking life)
DA MEINE PRAXIS EINE PRIVATPRAXIS UND KEINE VERTRAGSPRAXIS IST, BIN ICH NICHT AN DIE TELEMATIKINFRASTRUKTUR ANGESCHLOSSEN. IHRE PERSÖNLICHEN DATEN WERDEN ALSO NICHT IN EINER VON ANDEREN „DIENSTLEISTERN“ DES GESUNDHEITSWESENS FREI ZUGÄNGLICHEN ELEKTRONISCHEN AKTE GESPEICHERT.
Die Kosten für die Psychotherapie können (anteilig) durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet werden. Abgerechnet wird dabei der 2,3fache Gebührensatz, welcher laut GOP aktuell bei 92,50€ pro Stunde liegt. Einige Versicherungen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bereit, den 2,8fachen Gebührensatz nach GOP zu zahlen.
Der einheitliche Bemessungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkassen liegt aktuell bei 103,87€ pro Sitzung. Um den Betrag anzugleichen, berechne ich nach Ablauf der probatorischen Sitzungen 100€ pro Sitzung, auch wenn die Erstattungshöhe geringer ausfällt.
Eine Psychotherapie zulasten eines Kostenträgers muss grundsätzlich beantragt werden. Im Zuge der Beantragung muss in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung zur Erstellung eines Konsiliarberichts erfolgen, der beim Versicherer eingereicht wird. Vor der Beantragung der Psychotherapie, also einer Entscheidung für eine Zusammenarbeit, finden bis zu 5 probatorische Sitzungen zum Kennenlernen statt (auf Wunsch auch weniger).
Normalerweise ist Psychotherapie im Leistungsumfang einer privaten Versicherung enthalten. Es kann jedoch Einschränkungen geben wie etwa, dass die Behandlungskosten nur bei ärztlichen Psychotherapeut*innen erstattet werden. Einige Versicherer erwarten einen ausführlichen Bericht an den Gutachter, auf dessen Grundlage der Behandlung zugestimmt oder diese abgelehnt werden kann. Selbst im (seltenen) Falle einer Ablehnung kann jedoch Widerspruch erfolgen.
VOR THERAPIEBEGINN IST ES SINNVOLL, FOLGENDE ANFRAGEN AN DEN VERSICHERER ZU RICHTEN:
Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig, die Kosten für probatorische Sitzungen werden übernommen. Zur Beantragung der Psychotherapie ist ein Bericht an den Gutachter inklusive Konsiliarbericht erforderlich, die Kosten für den Bericht werden ebenfalls erstattet. Beihilfeergänzungsversicherungen können Zusatzkosten oder Leistungsdefizite der Beihilfe ausgleichen.
Für Selbstzahler*innen berechne ich 70€ fürs Erstgespräch und 100€ für alle weiteren Sitzungen.
Falls Sie Schwierigkeiten haben, die Kosten für die Behandlung zu tragen, und dennoch Interesse haben, sprechen Sie mich an. Die Kosten für eine Psychotherapie sind in der Kategorie „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar. Über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann ein bestimmtes Kontingent an Sitzungen außerdem (anteilig) erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung nach den jeweiligen Konditionen.
DIE KOSTEN FÜR EINE PSYCHOTHERAPIE / BERATUNG SELBST ZU TRAGEN, KANN FOLGENDE VORTEILE HABEN: